Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte

 

 

Auf Grundlage des Bescheids des Amts für Ländliche Entwicklung Niederbayern vom Januar 2021 und den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR‐LE) steht dem ILE‐Zusammenschluss ILE nord23 für das Jahr 2021 ein Regionalbudget in Höhe von 100.000,00 EUR zur Verfügung.

 

 

Die Förderung erfolgt nach den Bestimmungen der Maßnahme 10.0 Regionalbudget im Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und
des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils geltenden Fassung.

 


Der ILE‐Zusammenschluss ILE nord23 ruft zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.

 

 

 

 

Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die unter Berücksichtigung

  • der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung,

         attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,

  • der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
  • der Belange des Natur‐, Umwelt‐ und Klimaschutzes,
  • der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
  • der demografischen Entwicklung sowie
  • der Digitalisierung

 

den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens‐, Arbeits‐, Erholungs‐ und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.

 

Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Nettoausgaben. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.

 

Voraussetzungen: Gefördert werden nur Kleinprojekte in Ortschaften mit bis zu 10.000 Einwohnern (Erstwohnsitze), mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Der Abschluss eines der Ausführung zugrunde liegenden Liefer‐ und Leistungsvertrages ist dabei grundsätzlich als Beginn zu werten. Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EUVerordnung
Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013 (De‐minimis‐Beihilfe Gewerbe) zu beachten.

 

Fördergegenstand: Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur
a)  Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
b)  Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
c)  Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,

d)  Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
e)  Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
f)  Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.

 

Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass der Durchführungsnachweis bis spätestens 01.10.2021 vorgelegt werden kann.

 

Zuwendungs‐ und Antragsberechtigte:
a)  Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
b)  natürliche Personen und Personengesellschaften.

 

Art und Umfang der Förderung:
Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag (siehe unten) festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.


Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Die Summe der Zuwendungen (Zuschüsse und Förderdarlehen) darf jedoch bei öffentlichen und gemeinschaftlichen Maßnahmen 90 %, bei privaten Maßnahmen 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten. Eine zusätzliche Förderung über die FinR-LE oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt.

Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.

 

Antrags‐ und Auswahlverfahren:
Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt wer‐ den, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts dienen und im Gebiet des ILE‐Zusammenschlusses liegen. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremi‐ um, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt.

 

Kriterien zur Projektauswahl:

 

Kriterium     Bewertungsinhalt                                                                                                       Punkte
       1             Beitrag zur Zielerreichung des ILE‐Konzeptes und der Handlungsfelder          0 ‐ 5
       2             Beitrag zur Entwicklung einer ILE‐Gemeinde bzw. Der ILE‐Region                     0 ‐ 5
       3             Förderung von bürgerschaftlichem Engagement                                                    0 ‐ 5
       4             Beitrag zur Infrastruktur und Daseinsvorsorge                                                         0 ‐ 5
       5             Beitrag zum Klima‐ und Ressourcenschutz                                                             0 – 5

 

 

 

Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets. Bei Punktegleichstand werden Projekte nach dem Eingangsdatum der kompletten Antragsunterlagen ausgewählt.

Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem ILEZusammenschluss ILE nord23 und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden.


Termine:

  • Abgabe der Förderanfragen spätestens am: 25. März 2021
  • Spätester Termin der Abrechnung mit der verantwortlichen Stelle des ILE‐ Zusammenschlusses

        (Vorlage des Durchführungsnachweises): 01. Oktober 2021

 

Das erforderliche Antragsformular und das Merkblatt mit ergänzenden Hinweisen stehen im Internet‐Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser (Link: Ländliche Entwicklung - Regionalbudget) zur Verfügung.

 

 

Anfragen auf Förderung sind an folgende Adresse zu richten:
Verantwortliche Stelle des ILE‐Zusammenschlusses ILE nord23
 

Gemeinde Ascha, Bürgermeister Wolfgang Zirngibl, Straubinger Straße 3, 94347 Ascha

 

Als Ansprechpartner stehen zur Verfügung:

  •  Projektmanager: Karlheinz Dommer, Tel. 0173‐5722004
  •  Bürgermeister Wolfgang Zirngibl, Tel. 09961 9400‐0